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Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL)

Grundlage

Der LHW ist auf der Grundlage der RICHTLINIE 2007/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DER EUROPÄISCHEN UNION vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (HWRM-RL), die mit der Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) am 31.Juli 2009 unmittelbar in nationales Recht überführt wurde, durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen - Anhalt (MWU) mit der Erarbeitung der fachlichen Grundlagen für die Umsetzung der HWRM-RL beauftragt.

Dabei konzentrieren sich die Aufgaben des LHW auf die Umsetzung der 1. und 2. Stufe der Richtlinie sowie die Belange des technischen Hochwasserschutzes sowie der Informationsvorsorge im Bezug zu den Risikomangementplanungen (Stufe 3). Die Gesamtzuständigkeit der Richtlinienzuständigkeit obliegt dem Landesverwaltungesamt Sachsen-Anhalt.  

Ziel

Ziel der Richtlinie ist es, einen Rahmen für die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken zur Verringerung der hochwasserbedingten nachteiligen Folgen bezogen auf die Kriterien menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu schaffen. Dabei steht die HWRM-RL in engem Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), wobei die Betrachtung in Flusseinzugsgebieten erfolgt. Für Sachsen-Anhalt sind dies das Flusseinzugsgebiet der Elbe und Weser.

Umsetzung

Die Umsetzung der HWRM-RL erfolgt im Rahmen eines Drei-Stufen-Programms, wobei die Aktualisierung und Fortschreibung aller sechs Jahre erfolgt.

              Stufe 1 - Vorläufige Ermittlung des Hochwasserrisikos

              Stufe 2 - Hochwassergefahren- und Risikokarten

              Stufe 3 - Hochwasserrisikomanagementpläne