Das digitale Deichregister
Gemäß § 94 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) vom 11.10.2025 wird das Deichregister in digitaler Form vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) geführt und regelmäßig aktualisiert. Das Deichregister wird mit seiner öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Das Gleiche gilt für Änderungen des Deichregisters.
Was beinhaltet das Deichregister?
Das Deichregister ist ein zentrales Informationssystem zur Erfassung und Dokumentation aller Landesdeiche.
Es dokumentiert für die Deichanlagen folgende Informationen:
- Name der Deichanlage
- Deichart
- Lage am Gewässer
- Geografischer Anfangs- und Endpunkt (Koordinatensystem UTM 32)
- Unterhaltungspflichtiger Flussbereich des LHW
- Länge der Deichanlage
Kartenangebot
Das Kartenangebot zum digitalen Deichregister ist auf den Seiten des LHW jederzeit abrufbar.
Der WMS-Dienst für das Deichregister des Landes Sachsen-Anhalt steht allen Anwendern kostenfrei über das Portal Metaver zur Verfügung. Der Web-Map Service (WMS) umfasst die Deichanfangs-, und Endpunkte sowie die Deichlinie.
Eine detaillierte Auflistung des Deichregisters finden Sie hier als PDF-Download.
Wann wird das Deichregister aktualisiert?
Eine Aktualisierung des Deichregisters erfolgt unter anderem durch:
- Neubau oder Sanierung einer Deichanlage
- Deichschlitzung oder Deichrückverlegung
- Deichlückenschluss
- Änderung der Deichart durch Umstufung
- Herausnahme (Abstufung/Entwidmung) von Deichen, wenn die Funktion als Hochwasserschutzanlage nicht mehr erfüllt wird
- Änderung der Stammdaten
- Aktualisierung der Bestandsunterlagen durch Neuvermessung
Warum ist das Deichregister wichtig?
Das Deichregister ist wichtig für:
- Die Eindeutige Verortung und systematische Erfassung der Deichanlagen des Landes Sachsen-Anhalt.
- Die effektive Beurteilung beim Planen und Bauen von Hochwasserschutzmaßnahmen.
- Wichtiges Instrument bei der Einsatzplanung im Hochwasserfall.
Wie viele Deiche sind gelistet?
Insgesamt umfasst das Deichregister des Landes Sachsen-Anhalts mehr als 400 Deichanlagen bestehend aus Hauptdeichen, Teilschutzdeichen, Leitdeichen, Polderdeichen, Qualmdeichen, Rückstaudeichen und als Deiche definierte Hochwasserschutzwände.
Die Widmung, Entwidmung oder Umwidmung einer Deichanlage erfolgt durch die Aktualisierung des Deichregisters und benötigt die Zustimmung der obersten Wasserbehörde (Landesministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt (MWU).
Aktualisierung des Deichregisters
Die letzte Aktualisierung des Deichregisters fand am 26.03.2025 statt. Änderungen sind im PDF zu finden.

