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Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos

In der ersten Stufe wird untersucht, von welchen Gewässern ein signifikantes Hochwasserrisiko ausgeht. Als Untersuchungsbasis dienen Dokumentationen abgelaufener Hochwasserereignisse,  historische Aufzeichnungen und Karten. Diese werden mit Expertenwissen sowie aktuellen Informationen über das Gewässernetz, die Flächennutzung und vorhandene Hochwasserschutzanlagen abgeglichen. Besondere Berücksichtigung finden dabei potentiell von Hochwasser betroffene Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie Kulturerbestätten.

Aufbauend auf der Erstbewertung des Jahres 2011 fand zum 22.12.2018 die erste Aktualisierung der "Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos"  statt. In dieser wurden vor allem die Erkenntnisse der  zwischenzeitlichen Hochwasser der Jahre 2013 und 2017 sowie die Erfahrungen von Experten berücksichtigt und gemäß den Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) umgesetzt. Neben der hier zur Verfügung gestellten Kurzfassung der Dokumentation der "Vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos", können Sie beim LHW zusätzlich einen ausführlichen Bericht abfordern.

Im Ergebnis konnten insgesamt 64 Risikogewässer mit einer Gesamtlänge von 1.848 km bestätigt bzw. neu ausgewiesen werden. Aufgrund des Julihochwassers 2017 in der Nordharzregion wurden zudem der Goldbach und Suenbach neu in die Risikogewässerkulisse Sachsen-Anhalt aufgenommen. Eine Herausnahme gegenüber der Erstmeldung 2011 erfolgte dagegen für Gewässer, von denen kein eigenständiges Hochwasserrisiko ausgeht oder die im Hochwasserfall von ihren Hauptgewässern überlagert werden. Dazu zählen Grützer Vorfluter, Polstrine, Rohne, Spittelwasser und Vereinigter Tanger.

Für die Mehrzahl der bereits 2011 ausgewiesenen Gewässer konnte deren potentielles Hochwasserrisiko bestätigt werden, was sich vor allem in den Betroffenheiten zum Hochwasser 2013 an Elbe, Mulde, Saale, Schwarzer Elster, Unstrut und Weißer Elster sowie deren Zuflüssen zeigte.