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Hochwasserschutz an der Selke in der Ortslage Hausneindorf

Im Zuge der Auswertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für die Selke – Stufe 3 – wurden Teile der Ortslage Hausneindorf als überflutbarer Abschnitt mit einem signifikanten Hochwasserrisiko eingeordnet.
Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) beabsichtigt daher, den Hochwasserschutz für die Orte an der Selke, u.a. auch für die Ortslage Hausneindorf, zu verbessern.

Die Ortslage Hausneindorf gehört zur Gemeinde Selke-Aue im Landkreis Harz. Die Ortschaft befindet sich rechtseitig der Selke zwischen den Gewässer km 5+800 und 4+800.
Das Planungsgebiet befindet sich am rechten Ufer der Selke, zwischen der Brücke der Poststraße (Selke km 5+081) und endet im Bereich Mühlenberg 6 (Selke km 5+500).
Von Überschwemmungen bei HQ100 sind meist Einzelgebäude, wie Scheunen und Wohngebäude Hinterm Kulk, Wohngebäude an der Lindenstraße und am Selkeweg betroffen.

Ziel ist es die Ortschaft Hausneindorf vor Hochwasser zu schützen und dabei Belange des Denkmalschutzes, Naturschutzes sowie der Anlieger etc. zu berücksichtigen.

Die Planung sieht die Erhöhung eines Teilstückes der „Poststraße“ sowie der „Schulstraße“ vor. Damit die Kreuzung durch die Straße „Druschplatz“ weiterhin uneingeschränkt nutzbar bleibt, ist hier die Herstellung einer Überfahrt geplant. An die Straßenerhöhung schließt sich ein Deich an, welcher über eine Länge von ca. 75 m in südwestliche Richtung entlang des vorhandenen Reitplatzes führt. Daran anschließend ist der Bau einer Hochwasserschutzmauer geplant. Der Verlauf sowie die konkrete Gestaltung dieser erfolgt unter Einbeziehung der Anlieger. Die Mauer verläuft bis zum Bereich Mühlenberg 6. Dadurch wird ein durchgängiger Hochwasserschutz für die Ortschaft geschaffen.

Die Maßnahme befindet sich im Einflussgebiet verschiedener nach Naturschutzrecht geschützter Gebiete. Der Planungsraum befindet sich im Umfeld eines Landschaftsschutzgebietes, welches durch die Planung selbst allerding nicht berührt wird, da sich dieses lediglich unterhalb der Straße „Anger“ und auf der linken Seite der Selke befindet. Die Selke selbst ist als FFH-Gebiet ausgewiesen. Aus diesem Grund wurden ausführliche naturschutzfachliche Planungen beauftragt, in welchen die Auswirkungen auf Natur und Landschaft bilanziert, durch entsprechende Vermeidungsmaßnahmen minimiert und bei Bedarf kompensiert werden.

Projektstand

- Vermessungsleistungen sind abgeschlossen
- Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen
- Genehmigungsplanung liegt vor
- Bauerlaubnisverträge liegen vor