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Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 07.11.2022 in Axien (Annaburg)

Kontext

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 07.11.2024 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Axien (Stadt Annaburg) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Axien und Gehmen der Stadt Annaburg. Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 81 Personen (inklusive der Veranstalter) an der Veranstaltung teil.

Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen.

Ablauf

  1. Begrüßung durch die Moderation, Staatssekretär Dr. Steffen Eichner und Christian Jöckel (LHW), sowie den Bürgermeister der Stadt Annaburg Stefan Schmidt
  2. Organisatorisches und soziometrische Abfrage
  3. Rückblick – Was ist seit November 2022 passiert? (Martin Etzold, LHW)
  4. Landesübergreifender Hochwasserschutz im Oberlauf (Antje Matzke, LTV Sachsen)
  5. Stand der Umsetzung und Planung des Flutpolders Axien-Mauken (Dr. Heiko Scholz, Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH:)
  6. Erläuterungen zur Entschädigungsregelung (Sven Schulz, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt)
  7. Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial
  8. Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden
  9. Abschluss und Ausblick

Präsentation

Die Präsentation zur Veranstaltung am 07.11.2024 in Axien steht hier zum Download bereit:

Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Der Raum Prettin-Pretzsch wurde als besonders tauglicher Ort für Endlagerstandort Radioaktiven Mülls identifiziert. Schließt der Bau des Polders Axien-Mauken die Orte Prettin und Pretzsch für die Suche nach einem Endlagerstandort für nuklearen Müll aus? Der nukleare Müll könnte das Grundwasser hier und in der weiteren Region verseuchen.

  • Für die Entsorgung von radioaktiven Müll ist der Bund zuständig, Im Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt ist der Flutpolder Axien-Mauken als Voranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen. Ob dies einen Endlagerstandort ausschließt wird durch das MWU an das zuständige Bundesministerium weitergegeben.

Was passiert, wenn der Damm weiter oberhalb des Polders bricht?

  • Es gibt keine Untersuchung für jedes mögliche HochwasserschadensSzenario, das im oberen Flussverlauf eintreten könnte. Es ist aber so, dass die Deiche im sächsischen Bereich, wie in Sachsen-Anhalt mit dem Schutzziel eines hundertjährigen Hochwassers (HQ100) ertüchtigt wurden.
  • Die LTV hat Schutzmaßnahmen vorgestellt, deren Aussicht auf Umsetzung sehr gut sind. Mit den zusätzlich geplanten Flutpoldern kann die Hochwasserwelle bei Extremereignissen gekappt werden.

Es wird viel LKW-Verkehr erwartet, um die Flutpolder zu errichten. Was passiert mit den Straßen nach der Baumaßnahme, die dann sicherlich nicht mehr so gut befahrbar sind wie jetzt.

  • Der Bau des Polder ist mit erheblichen Massen-Transporten verbunden. Für den Antransport müssen die aktuellen Wege genutzt werden.
  • Die Planungstiefe ist noch nicht erreicht um genaue Aussagen zu geplanten Transportstrecken vorzustellen. Dies wird im Rahmen der Entwurfsplanung mit der Aufstellung eines Transport-Logistikkonzeptes erarbeitet.
  • Die Verbindlichkeit zu den Wiederherstellungsmaßnahmen wird mit dem öffentlich rechtlichen Genehmigungsverfahren (Ziel: Planfeststellungsbeschluss) geklärt. Der LHW setzt Auflagen aus der Genehmigung um.
  • Bei den bereits sanierten Deichen, welche vorhandene Straßen genutzt haben, wurde der Zustand danach mindestens auf das vorherige Niveau wiederhergestellt. Erfahrungen der Region zu bereits abgeschlossenen Baumaßnahmen des LHW hierzu liegen vor.

Der Deich des Polders Axien-Mauken soll an einem Gehöft im Norden von Gehmen vorbeiführen. Ist es korrekt, dass der Deich entlang der jetzigen Straßenführung gebaut werden soll und wird der Mindestabstand von 80m eingehalten?

  • Aus den Gesprächen mit den Ortschaftsräten hat sich gezeigt, dass ein Abstand von ca. 80 m zur vorhandenen Bebauung es ermöglicht, dass sich der Polderdeich in das Landschaftsbild einfügt.
  • Die ursprüngliche Trassenführung (gestrichelte Linienführung) und die jetzt beplante Polderdeichlinie werden nochmals gezeigt (Folie 37). Die aktuelle Planung sieht vor, dass der Polderdeich weiter weggesetzt wird und ein Mindestabstand von 80m eingehalten wird.
  • Nördlich von Gehmen ist die geplante Polderdeichlinie noch in Bewegung, da hier Abstimmungen mit dem Landesbetrieb für Straßenbau, Betrieb und Unterhaltung sowie mit Versorgungsträgern noch ausstehen.
  • Über den Abstand des Polderdeiches an dem nördlich gelegenen Gehöft muss nochmal gesprochen werden.
  • Zusammenfassend hat der LHW die Rückmeldungen aus der Betroffenheit aufgenommen, diese mit den Ortschaftsräten besprochen und eine gemeinsame Lösung entwickelt. Die Motivation der Planung liegt darin, trotz der hohen Betroffenheit, eine mögliche Akzeptanz vor Ort zu erhöhen.

Wo wird das Einlaufbauwerk geplant? Der Standort ist nicht in der Gemarkung von Axien (es geht um das rote U in der Folie 37 – das bei den letzten Planungen an einem anderen Standort war).

  • Ziel des Einlaufbauwerks soll eine schnelle Flutung des Polders ermöglichen, nämlich durch hohen Wasserstand und ein möglichst tiefes Gelände. Das Einlaufbauwerk soll an der Stelle eines vorherigen Deichbruchs platziert werden.

Wie wird mit den steigenden Grundwasserständen beim Betrieb des Polders umgegangen? Was ist wenn beim Betrieb des Flutpolders diese Anlagen ausfallen?

  • Die Polderfutung hätte große Auswirkungen auf den Grundwasserstand, wenn es keine Binnenentwässerungsmaßnahmen gäbe. Hier gilt der Grundsatz, dass es durch den Polderbetrieb keine Verschlechterung geben soll. Daher werden für den Flutpolder Maßnahmen vorgesehen, welche den Grundwasserspiegel beim Betrieb des Flutpolders senken. Durch das Winterhochwasser 2023/ 2024 war es möglich, eine detaillierte Auswertung vom ansteigenden Elbewasserstand und den daraus resultierenden Grundwasserständen durchzuführen. Es konnte an der Grundwassermesstelle 5, welche sich am Klödener Riss befindet, beobachtet werden dass der Betrieb des Schöpfwerk Klöden einen wesentlichen Einfluss auf den Anstieg des Grundwasserstandes im Hinterland bei Hochwasser der Elbe hat. Auf dieser Erkenntnis werden die grundwasserbeeinflussenden Maßnahmen geplant.
  • Die Betriebssicherheit dieser technischen Anlagen wird damit erreicht, dass jedes Schöpfwerk mit einer weiteren Ersatzpumpe ausgerüstet wird und auch bei Stromausfall durch eine alternative Versorgung einsatzbereit sein wird.

Die Fährüberfahrt in Axien ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt. Ist das weiterhin möglich, auch für landwirtschaftliche Geräte und große Geräte (40-Tonner)? Es wäre übrigens wünschenswert, wenn es eine Brücke gibt, weil die Region durch die Elbe sehr abgeschnitten ist.

  • Der Polder soll nur bei Extremhochwasser genutzt werden – das bedeutet einen Normalzustand bei 99,99% der Zeit. Die Fährüberfahrten werden bereits bei kleinen Hochwasserereignissen, wie überall auf der Elbe, gesperrt. Die Flutung des Polders findet wenn überhaupt erst viel später und bei viel höheren Wasserständen statt. Die Straßensituation wird durch den Polderbau nicht beeinträchtigt. Zusätzlich wird die Verbindungsstraße nach Mauken auf Dammlage gebracht und  um ca. 4 Meter zum jetzigen Bestand erhöht. Damit ist der Ort auch bei Hochwasser erreichbar. Die Planung einer Elbebrücke liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des LHW.

Ist es richtig, dass der Deich im Nord-Osten von Mauken ertüchtigt und nicht zurückgenommen werden soll?

  • Der Deichbogen soll vorgezogen saniert werden. Das ist eine Zwischenlösung. Die Trasse des zukünftigen Flutpolders soll dann bei dem geplanten Verlauf des Deichs entstehen. Der rückverlegte Deich wird also zusammen mit dem Polder gebaut. Der alte (sanierte) Deich, wird dann rückgebaut, da er dann nicht mehr benötigt wird. Das Material wird dann als Bodenlager dienen.

Wie hoch ist die Entschädigung / Kaufpreis für die Flächen, auf denen der Deich gebaut wird?

  • Die Höhe der Entschädigung wird durch ein Vekehrswertgutachten ermittelt, das die aktuellen Verkehrswerte berücksichtigt.

Die einmalige Entschädigung durch den Bau des Polders ist auf 20% festgesetzt. Betrifft das nur Flächen innerhalb des Polders oder auch Flächen, die zerschnitten werden?

  • Das muss im Einzelfall betrachtet werden. In manchen Fällen könnte es Sinn machen, dass das LHW auch kleine Flächen hinter dem Deich erwirbt oder es eine Regelung über Flächentausch gibt.

Kontakt

Bei Fragen und Hinweisen melden Sie sich bitte bei der folgenden E-Mail-Adresse: 
Info.DRV-Polder(at)lhw.mlu.sachsen-anhalt.de