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Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 06.11.2022 in Klöden (Jessen)

Ergebnisübersicht zur Informationsveranstaltung am 06.11.2024 in Klöden (Jessen)

Kontext

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) führte am 06.11.2024 von 18:00 – 21:00 Uhr eine Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand der Planung am Flutpolder Axien-Mauken in der Ortschaft Klöden (Stadt Jessen (Elster)) durch. Die öffentliche Veranstaltung richtete sich an direkt von der Maßnahme betroffene Personen und interessierte Bürgerinnen und Bürger der von der Maßnahme betroffenen Ortschaften Mauken, Klöden und Kleindröben der Stadt Jessen (Elster). Geladen wurde über das Amtsblatt der Stadt. Insgesamt nahmen 77 Personen an der Veranstaltung teil (inklusive der Veranstalter). 

Ziel der Veranstaltung war, einen aktuellen Überblick über die Planung und die Zeitschiene zu geben, Rückmeldungen der örtlichen Bevölkerung einzuholen und mit den Anwesenden in den Dialog zu treten. Daher gab es auf der Veranstaltung viel Zeit und Raum, um Rückmeldungen zu dem Vorhaben zu geben und gezielt Fragen an das LHW und an die projektbegleitenden Planerinnen und Planer zu stellen.

Ablauf

  1. Begrüßung durch die Moderation, Christian Jöckel (LHW) und Sven Schulz (MWU), sowie den Bürgermeister der Stadt Jessen (Elster) Michael Jahn
  2. Organisatorisches und soziometrische Abfrage
  3. Rückblick – Was ist seit November 2022 passiert? (Martin Etzold, LHW)
  4. Landesübergreifender Hochwasserschutz im Oberlauf (Antje Matzke, LTV Sachsen)
  5. Stand der Umsetzung und Planung des Flutpolders Axien-Mauken (Dr. Heiko Scholz, Planungsgesellschaft SCHOLZ + LEWIS mbH:)
  6. Erläuterungen zur Entschädigungsregelung (Sven Schulz, Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt)
  7. Pause inkl. Auslage von Kartenmaterial
  8. Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden
  9. Abschluss und Ausblick

Präsentation

Die Präsentation zur Veranstaltung am 06.11.2024 in Klöden steht hier zum Download bereit:

Zusammenfassung von Fragen, Rückmeldungen und Diskussion

Wo kommt das Material für die Polderdeiche her?

  • Recherchen haben ergeben, dass bindige Böden nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Für den Deichbau werden deshalb Alternativen gesucht, wofür ein Logistik-Konzept erstellt wird. Darüber hinaus führt der LHW Abstimmungen mit der Heinz Sielmann Stiftung, welche in der Region das Naturschutzgroßprojekt Mittelelbe/ Schwarze Elster beplant. Das durch den Anschluss von Altläufen anfallende Material ist von seiner Beschaffenheit her geeignet sodass grundsätzlich diese Materialien beim Polderdeichbau verwendet werden können. Dem LHW ist bewusst, dass sehr viel Boden für die Baustellen benötigt wird und dass dies einem großen logistischen Transportaufwand über die Straßen darstellt, welches eine bauzeitliche Belastung bedeuten wird.

Wie gestaltet sich die Notsicherung vom Deichbogen (Mauken) und wann wird diese ausgeführt?

  • Beim sogenannten Deichbogen handelt es sich um einen Bestandsdeich, der im Hochwasserfall nicht standsicher ist und nicht verteidigt werden kann. Im Programm „Fluss, Natur, Leben“ wird dieser Bereich als Deichrückverlegung ausgewiesen, weil hier eine Engstelle im Elbelauf vorliegt, welche beseitigt werden muss, um mögliche zukünftige Schäden abzuwenden. Da die Deichrückverlegung nur im Zusammenhang mit dem Flutpolder umgesetzt werden kann, wird es erforderlich den Deichbogen mit einer Notsicherung bestehend aus dem Bau einer standsicheren Berme mit Deichverteidigungsweg und der Herstellung eines Freibordes zu ertüchtigen.
  • Die Bauausführung soll ab 2025 erfolgen.
  • Dies stellt einen Zwischenzustand dar. Mit der Errichtung des Flutpolders wird die Engstellung zwischen den Deichen zurückgebaut. Der Polderdeich wird neu gebaut und die Notsicherung wird somit nicht mehr erforderlich. Das Material der Notsicherung wird für neue Bauwerke wiederverwendet werden.

Ist es richtig, dass durch die Hochwasserschutz-Maßnahmen von einer Verkehrswertminderung von 70-80 Prozent zu rechnen ist und wird es hierfür einen Ausgleich geben?

  • Diese Wertminderung könne nicht bestätigt werden. Kompensationszahlungen würden auf Basis einer Verkehrswert-Prognose kalkuliert, wenn diese notwendig seien.
  • Die Nutzung der Polderflächen könne unverändert weiter laufen im Nicht-Flutungsfall, wie in den Vorträgen dargestellt. Die Eingriffe und der Ausgleich würden in einem Abwägungsprozess entschieden und miteinander verrechnet werden.
  • Eine Grundstücks-Enteignung sei nicht vorgesehen. In den Bereichen, in denen Flächen für die neuen Polderdeiche, die Bauwerke, den Verbindungsdamm und die Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden, müssen diese erworben werden. Die benötigten Flächen betragen nach ersten Schätzungen ca. 100 Hektar.
  • Der Einsatz des Flutpolders ist für Extreme Hochwassersituationen vorgesehen und soll nicht leichtsinnig eingesetzt werden. Die innenliegenden Polderflächen werden somit nur im Flutungsfall nicht zu gebrauchen sein.

Wo bekomme ich im Flutungsfall das Futter für meine Kühe her?

  • Diese Frage kann im Einzelnen nicht beantwortet werden. Der Planungsprozess wurde vorgestellt und das Planfeststellungverfahren sei noch nicht beantragt. Hierfür brauche es die technischen Überlegungen im Vorfeld. Auf die jeweiligen Betroffenen wird mit der Vorstellung der „Muster-Kompensationsvereinbarung“ zugegangen werden. In Einzelgesprächen werden mögliche Konflikte und Problemfälle betrachtet, um zu prüfen, ob gemeinsame Lösungen gefunden werden können.

Haben die Eingriffe eine Relevanz für das Naturschutzgebiet - Klödener Riss?

  • Grundsätzlich, wenn Bereiche von Naturschutzgebieten durch Eingriffe betroffen seien, würde dies untersucht und Vermeidungsmaßnahmen geplant und Eingriffe ausgeglichen.
  • Hier könnten Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, im Einklang mit dem Schutz des Flora-Fauna-Habitats (FFH-Gebiet).
  • Am Klödener Riss sei der Bau einer neuen Brücke vorgesehen, sodass es hier zu keiner Verschlechterung kommen würde. Eine zweite Berührung der Landschaft könne durch den Bau des Trennbauwerks entstehen. Sollte es hierdurch zu Schädigungen kommen, würde diese kompensiert werden.

Die Betroffenheit unseres Landwirtschaftsbetriebes ist mit am größten. Appell, dass die Interessen der Betroffenen tiefgreifender berücksichtigt werden und die negativen Auswirkungen des Vorhabens: Flächenverlust - Bauverbot für Mauken, Kreditwürdigkeit der Betriebe würde sinke, was macht die Versicherung? Wir verlangen eine Betroffenheits-Analyse. Hochwasserschutz ist wichtig, aber warum betreiben wir nicht Hochwasserschutz im Einklang mit der Natur – der natürliche Boden ist fähig Wasser aufzunehmen und zu speichern!? Können die Böden durch den Flutfall kontaminiert werden?

  • In der Muster-Kompensationsvereinbarung wird erläutert, dass entstandene Schäden nach dem Flutungsfall des Polders, durch einen Sachverständigen ermittelt werden, und dementsprechend kompensiert werden.
  • „Wir sind uns ihrer Betroffenheit bewusst, aber im Planungsprozess sind wir hier noch nicht so weit.“ Zu diesem Zeitpunkt würden grundsätzliche Fragestellungen wie bspw. die des Grundwassers geklärt werden, sodass noch keine Detail-Fragen geklärt werden könnten. Jedoch könne die Muster-Kompensationsvereinbarung in Einzelgesprächen besprochen werden, um die Fragen zu klären. „Wir möchten mit ihnen zusammen das Projekt gestalten, denn es handelt sich um ein komplexes und großes Infrastrukturprojekt, welches mit hohen Eingriffen in das Landschaftsbild verbunden ist.
  • Die natürliche Speicherkapazität von Böden kann bei extremen Hochwasserereignissen nur vollständig ausgenutzt werden, wenn die Fläche überstaut wird. Diese Speicherfunktion wird durch die Errichtung des Flutpolders ausgenutzt.  

Habe ich es richtig verstanden, dass die Grundstücke, die in der Polderfläche liegen nicht enteignet werden?

  • Eine Enteignung sei nicht vorgesehen; dies wird auch in der Muster-Kompensationsvereinbarung beschrieben.
  • Warum werden die Deiche nicht einfach erhöht?
    • In Folge des Hochwassers 2013 wurden die Wasserstände im Einzugsgebiet der Elbe ausgewertet. Im Ergebnis wurde länderübergreifend vereinbart, dass eine weitere Erhöhung der Deiche einen erneuten hohen Flächenbedarf über das gesamte Bundesland verursachen würde. Exemplarisch würde bei einer weiteren Erhöhung um ca. 75 cm eine dreifache landseitige Flächeninanspruchnahme bedeuten. Einen absoluten Schutz gegen Hochwasser kann es nicht geben. Deicherhöhungen wären einerseits nicht finanzierbar und aufgrund von massiver Flächeninanspruchnahme nicht zu erklären.
    • Der nachhaltigere Ansatz ist deshalb, den Engstellen durch Deichrückverlegungen entgegen zu wirken und die Hochwasserwelle durch den Bau und Betrieb von Flutpoldern zu kappen.

Was kostet die Gesamtmaßnahme?

  • Nach den aktuellen Schätzungen belaufen sich die Kosten auf ca. 104 Mio. Euro. Allein beim Hochwasser 2013 belief sich die Schadenssumme in Sachsen-Anhalt auf ca. 2,7 Mrd. Euro, sodass es sich beim Flutpolder und der Abwendung von Schäden um eine wirtschaftlich-nachhaltige Planung handelt

Wie würde in Düßnitz mit den veränderten Grundwasserständen durch die Planung umgegangen und welche Maßnahmen sähe die Planung in Düßnitz vor?

  • Die Auswertungen des Winterhochwassers 2023/ 2024 haben ergeben, dass der Grundwasserstand der Elbaue bei Betrieb des Schöpfwerks Klöden vom Wasserstand der Elbe gekappt ist. Durch den Betrieb des Schöpfwerkes Klöden und die an das Grundwasser angeschlossenen Grabensysteme kann maßgeblich der Grundwasserstand in der Aue abgesenkt werden.
  • Durch den Bau der Polderdeiche wird das vorhandene System unterbrochen und muss wiederhergestellt werden.
  • Die Polderplanungen berücksichtigen einen Anschluss an das vorhandene Grabensystem, welches das aufsteigende Grundwasser beim Polderbetrieb abführt. Die ersten Berechnungen ergaben, dass es  in Düßnitz kein weiteres Schöpfwerk brauche.

Zu Düßnitz: garantieren Sie, dass bei geflutetem Polder Düßnitz trocken bleibt?

  • Alle durchgeführten Messungen seien flächendeckend ausgewertet worden. Die Korrespondenz zwischen dem Elb-Wasserstand und den Wasserständen in den Ortschaften, die weiter entfernt liegen, konnten erfasst und darauf aufbauend ein Grundwasser-Modell geeicht werden. Damit lassen sich die prognostizierten Grundwasserstände beim Polderbetrieb errechnen.
  • Die Planung sieht vor, dass die derzeitigen Grundwasserhöchststände nach Errichtung des Polders nicht verschlechtert werden (Ziel = keine Schlechterstellung). Deshalb werden gezielte Grundwasserabsenkungsmaßnahmen geplant. Die geplanten technischen Anlagen können z.B. bei einem signifikanten Hochwasser aber auch ohne Betrieb des Flutpolders genutzt werden, was bedeutet, dass bei einem natürlich ansteigenden Grundwasserspiegel der Grundwasserstand abgesenkt werden kann.

Die Baumaßnahmen sind dafür gedacht ein HQ100 zu bewältigen - könnten die Sachsen nicht die Hochwassermaßnahmen, wie bisher, weiter umsetzen und uns damit auch schützen? Warum reichen die Polder in Sachsen nicht aus?

  • Das Bauprogramm für die Deiche in Sachsen verfolgt den gleichen Bemessungsansatz für ein HQ100 wie in Sachsen-Anhalt. Die Festlegungen zum Schutzziel der Deiche für ein Hochwasserereignis und der Sicherheitszuschlag von 1,00 m sind somit länderübergreifend abgestimmt.
  • Die Polder in Sachsen verfolgen das Ziel, den Hochwasserschutz im Unterlauf, sprich in Sachsen-Anhalt nicht zu verschlechtern (Solidaritätsprinzip), weil durch den Bau der Deiche Retentionsflächen ausgeglichen werden müssen.
  • Das Ziel der Flutpolder in Sachsen-Anhalt verfolgt die gleichen Ziele. Es somit ein länderübergreifender Ansatz, um für zukünftige Hochwasserereignisse Werkzeuge zu haben, welche den Wasserstand beeinflussen und regulieren.
  • Die Maßnahmen sind länderübergreifend über das Nationale Hochwasserschutzprogramm abgestimmt und modelliert. Es ist Teil eines nachhaltigen Hochwasserschutzes ein umfassendes und länderübergreifendes Konzept für zukünftige, nicht bekannte Hochwasserlagen zu verfolgen.  

Inwieweit beeinflussen die Flutpolder das Wasser, welches für bestimmte Betriebe gebraucht wird? Wird das Grundwasserschutzgebiet gefährdet? Gibt es Gefährdungen für die Gebäude aufgrund der Grundwassersenkungen?

  • Es gehe nicht darum Grundwassersenkungen durchzuführen, sondern Schäden durch Grundwasseranstieg infolge der Polderflutung zu vermeiden. Eine Gefährdung für Gebäude ist damit nicht verbunden und soll vermieden werden.
  • Im Gebiet des geplanten Flutpolders ist kein Trinkwasserschutzgebiet vorhanden, sodass keine Gefährdung durch den Flutpolder ausgeht.

Ist die Muster-Kompensationsvereinbarung einsehbar und wenn ja, wo ist diese verfügbar?

  • Diese wird auf der Homepage des LHW hochgeladen.

Kontakt

Bei Fragen und Hinweisen melden Sie sich bitte bei der folgenden E-Mail-Adresse: 
Info.DRV-Polder(at)lhw.mlu.sachsen-anhalt.de