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Hochwasserschutz an der Selke in der Ortslage Wedderstedt

Im Zuge der Auswertung des Hochwasserrisikomanagementplans (HWRMP) für die Selke – Stufe 3 wird in der Ortslage Wedderstedt eine Verbesserung des Hochwasserschutzes nötig.
Wedderstedt liegt etwa 1,5 km westlich der Selke und im Niederungsbereich der Selke-Aue. Der Flussverlauf der Selke erstreckt sich aus südöstlicher Richtung kommend, etwa 1 km östlich an der Ortschaft entlang und weiter in nord-östlicher Richtung nach Hedersleben.
Die geplante Maßnahme - Neubau eines linken Deiches HWS OL Wedderstedt -, befindet sich am östlichen Ortsrand, parallel zum Gaterslebener Grenzgraben.
Dieser fließt aus Süden kommend am östlichen Dorfrand entlang und gehört zum Einzugsgebiet der Selke. Bei Hochwasserereignissen der Selke fließt das Wasser aufgrund eines Geländeabfalls von Hausneindorf über den Gaterslebener Grenzgraben in Richtung Wedderstedt, sodass im Ort Wohngebäude (Straßen „Am Rathaus“ und „Winkel“) und teilweise Stallanlagen von Überschwemmungen betroffen sind.
Für die Sicherstellung des Schutzniveaus ist daher am linken Ufer des Grenzgrabens die Errichtung eines homogenen Deichs geplant. Dieser soll parallel zum Graben im leichten Prallhangbereich verlaufen und wurde nach DIN 19712 sowie DWA M-507 geplant. Aufgrund der modellierten Wasserspiegellagen, mit einem Bemessungshochwasserstand von 104,93 m NHN, wird der Deich als Hochwasserschutzanlage der Klasse III nach Tab. 1 – DIN 19712 eingeordnet. Damit ergeben sich für den Deichaufbau ein Mindestfreibord von 0,5 m sowie eine Mindestkronenbreite von 2,0 m welche für den geplanten Deich angesetzt wurde. Die Böschungsneigung des Deichs wurde beidseitig auf
1:3 festgelegt.
Zwischen der Wiese und dem Gaterslebener Grenzgraben verläuft ein landwirtschaftlicher Weg, der an einem landwirtschaftlichen Betrieb im Nordosten Wedderstedts endet. Da dieser durch den neuen Deichverlauf gekreuzt wird, wird der Deich im Verlauf des bestehenden Weges mit einer Überfahrt ausgestattet. Diese wird in 3,00 m Breite und einem beidseitigen Bankett von 0,5 m ausgeführt und weist eine Neigung von 1 – 2 % an den abschüssigen Rampen auf. Die Deichüberfahrt wird angrenzend an den vorhandenen Weg mit Rasengittersteinen befestigt.
Aufgrund der Betroffenheit des nach Naturschutzrecht gesetzlich geschützten Biotops „Hecken und Feldgehölze außerhalb erwerbsgärtnerisch genutzter Flächen“, welches sich entlang des Feldweges befindet, der durch den Deich gekreuzt wird und entlang des Gaterslebener Grenzgrabens verläuft, wurde eine umfangreiche Naturschutzfachplanung in Auftrag gegeben. Diese zeigt auf, dass sich unter Beachtung der dort festgelegten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen keine erheblichen Umweltauswirkungen ergeben.

Projektstand

- Vermessungsleistungen sind abgeschlossen
- Baugrunduntersuchungen sind abgeschlossen
- Naturschutzfachplanung und Genehmigungsplanung sind abgeschlossen
- Bauerlaubnisverträge werden erarbeitet