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Umsetzung Hochwasserschutzkonzeption, Hochwasserschadensbeseitigung und vorläufige Bemessungsansätze Sachsen-Anhalt

Nach dem verheerenden Hochwasser 2002 musste in einer nüchternen Bilanz festgestellt werden, dass nur 5 % der Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt den erforderlichen technischen Standards entsprachen. 

Darüber hinaus hatten die Hochwasserschutzanlagen bei diesem extremen Hochwasser erheblichen Schaden genommen. Auf der Grundlage der 2003 erstellten Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, die verzahnt ist mit den Zielstellungen des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), wurden im Zeitraum von 2003 bis 2013 ca. 51 % der Deichanlagen nach den technischen Regelwerken hergestellt. Heute entsprechen bereits mehr als 67 % der Deiche den technischen Regeln. Dafür wurden aus Landes-, Bundes- und EU-Fonds ca. 998,6 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018) verwendet.

Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes sowie der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe vereinen den Grundgedanken, dass ganzheitlicher und nachhaltiger Hochwasserschutz nur abgestimmt von der Quelle bis zur Mündung eines Flusses Sinn macht.  

Die Hochwasser 2006, 2010/2011 aber insbesondere das außerordentliche Extremhochwasser vom Juni 2013 haben gezeigt, dass dieser Weg richtig war. Die nach dem Hochwasser im August 2002 umgesetzten Maßnahmen haben sich bewährt. Ansonsten hätte sich für das Land Sachsen-Anhalt ein noch verheerenderes Schadensbild ergeben. Dennoch hat dieses Ereignis erhebliche Schäden auch an den Hochwasserschutzanlagen verursacht. 

Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne hat der damalige Minister, Herr Dr. Aeikens, im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 gemeinsam mit Vertretern des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt.

Die Gesprächsergebnisse werden sowohl bei der Beseitigung der Hochwasserschäden als auch in der überarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption des Landes berücksichtigt. In diesen Prozess flossen auch die Ergebnisse der Sonderumweltministerkonferenz vom 9. Dezember 2013 und der Elbeministerkonferenz vom 5. Dezember 2013 mit ein. Die Grundzielstellung dabei ist, dass die Hochwasserschutzanlagen des Landes bis 2020 im Wesentlichen den technischen Regelwerken entsprechen sollen. Weiterhin werden die in der bisherigen Hochwasserschutzkonzeption verankerten Retentionsmaßnahmen zielstrebig umgesetzt sowie weitere Retentionsräume erschlossen. Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung gerade dieser Maßnahmen das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, aus dem das Land seit 2015 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat.

Es gilt auch hier der Grundsatz, dass die Maßnahmen der Schadensbeseitigung mit den planmäßigen Maßnahmen zu verzahnen sind und die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 bereits Berücksichtigung finden.

 

Hintergrundinformation (Stand 31. Dezember 2018)

Der LHW betreut 2.042,90 km Fließgewässer 1. Ordnung sowie 5 stehende Gewässer mit folgenden Anlagen:

  • 1.357 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung
  • 46 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von 103,26 m³/s
  • 422 Deichsiele
  • 560 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke
  • 43 Technische Fischaufstiegsanlagen