Unterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anlagen und Deiche
Der LHW unterhält die dem Land zugeordneten wasserwirtschaftlichen Anlagen, wie Schöpfwerke, Wehre, Stauanlagen, Siele und die Deichanlagen an Gewässern I. Ordnung in einem guten technischen Zustand, der die Funktionsfähigkeit jederzeit sichert.
Die Pflege der Hochwasserschutzdeiche erfolgt teilweise durch die Beweidung mit Schafen, wobei der Zustand des Deiches als technisches Bauwerk entscheidend für die Einschätzung der Funktionssicherheit ist.