Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen
Eine Vielzahl von wasserwirtschaftlichen Anlagen, die zur Regulierung von Abflüssen im Hoch- und Niedrigwasserfall, zur Entlastung besiedelter Bereiche bei Hochwasser, zur Gewährleistung der Deichsicherheit oder zur Entwässerung des Binnenlandes erforderlich sind, werden durch den LHW nach fachlich begründeten Bedienvorschriften betrieben.
Dafür wird in den Flussbereichen des LHW ausgebildetes Betriebspersonal vorgehalten.
Besondere Bedeutung bezüglich der Betriebssicherheit kommt im Katastrophenfall Hochwasser insbesondere den Schöpfwerken und Leiteinrichtungen bzw. Flutungsbauwerken zu.
Zunehmend erfolgt die Überwachung und teilweise die Bedienung der Anlagen, auch bedingt durch Personalmangel, voll automatisiert auf digitaler Basis, per Computer.