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Er­geb­nis­über­sicht zur In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zur Än­de­rung der Pla­nung am Flut­pol­der Rösa am 24.11.2022 in Rösa (Ge­mein­de Mul­den­stau­see)

Kon­text

Der Lan­des­be­trieb für Hoch­was­ser­schutz und Was­ser­wirt­schaft Sachsen-​Anhalt (LHW) führ­te am 24.11.2022 von 18.00 – 21.00 Uhr eine In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung zum ak­tu­el­len Stand der Um­set­zung des Flut­pol­ders Rösa und der Um­pla­nung des Ein­lauf­bau­werks am Flut­pol­der in der Ort­schaft Rösa (Ge­mein­de Mul­den­stau­see) durch. Die öf­fent­li­che Ver­an­stal­tung rich­te­te sich an di­rekt von der Maß­nah­me be­trof­fe­ne Per­so­nen und in­ter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der von der Maß­nah­me be­trof­fe­nen Ort­schaf­ten Rösa und Brösa der Ge­mein­de Mul­den­stau­see. Ge­la­den wurde über das Amts­blatt der Stadt. Ins­ge­samt nah­men 45 Per­so­nen an der Ver­an­stal­tung teil.

Ziel der Ver­an­stal­tung war, einen ak­tu­el­len Über­blick über die Um­pla­nung des Ein­lauf­bau­werks und der Um­set­zung der Maß­nah­me Flut­pol­der Rösa zu geben, Rück­mel­dun­gen der ört­li­chen Be­völ­ke­rung ein­zu­ho­len und mit den An­we­sen­den in den Dia­log zu tre­ten. Daher gab es auf der Ver­an­stal­tung viel Zeit und Raum, um Rück­mel­dun­gen zu dem Vor­ha­ben zu geben und ge­zielt Fra­gen an das LHW und an die pro­jekt­be­glei­ten­den Pla­ne­rin­nen und Pla­ner zu stel­len.

Ab­lauf

  • Be­grü­ßung durch LHW und stell­ver­tre­ten­de Bür­ger­meis­te­rin der Ge­mein­de Mul­den­stau­see
  • Ab­lauf der Ver­an­stal­tung und Or­ga­ni­sa­to­ri­sches
  • Stand der Um­set­zung des Flut­pol­ders Rösa und Um­pla­nung des Ein­lauf­bau­werks
  • Stand der Um­set­zung des Flut­pol­ders Löb­nitz auf säch­si­scher Seite der Mulde
  • Fra­gen und Dis­kus­si­on mit den Teil­neh­men­den
  • Ab­schluss und Aus­blick

 

Prä­sen­ta­ti­on

Zu­sam­men­fas­sung von Fra­gen, Rück­mel­dun­gen und Dis­kus­si­on

Rund ein­ein­halb Stun­den der Ver­an­stal­tung waren für den Dia­log mit den Teil­neh­men­den der Ver­an­stal­tung vor­ge­se­hen. Diese Mög­lich­keit wurde rege ge­nutzt und viele De­tail­fra­gen zu dem Pro­jekt und der Um­pla­nung ge­stellt. Hier­bei wurde durch viele Teil­neh­men­den eine Skep­sis ge­gen­über dem Pro­jekt bzw. ei­ni­gen Teil­maß­nah­men des Pro­jekts kom­mu­ni­ziert, von ei­ni­gen dar­über hin­aus eine di­rek­te Ab­leh­nung ge­äu­ßert.
Nach der Ver­an­stal­tung gab es dar­über hin­aus für eine halbe Stun­de die Mög­lich­keit mit dem LHW und dem be­glei­ten­den Pla­nungs­bü­ro di­rekt ins Ge­spräch zu kom­men und De­tail­fra­gen zu klä­ren. Das LHW dankt den Teil­neh­men­den für ihr In­ter­es­se an der In­for­ma­ti­ons­ver­an­stal­tung und für die Of­fen­heit und Ehr­lich­keit ihrer Bei­trä­ge.

Im Fol­gen­den wer­den die ge­stell­ten Fra­gen und Hin­wei­se sowie die Ant­wor­ten und Er­läu­te­run­gen des LHW sowie des be­glei­ten­den Büros zu­sam­men­ge­fasst dar­ge­stellt.

Ein­lei­ten­de Worte von Herr Jö­ckel (LHW)

Ziel der Ver­an­stal­tung ist, einen ak­tu­el­len In­for­ma­ti­ons­stand über das Pro­jekt zu geben sowie Rück­mel­dung zur über­ar­bei­te­ten Pla­nung ein­zu­ho­len, um zu eva­lu­ie­ren, ob an ei­ni­gen Stel­len, wo noch Fle­xi­bi­li­tät in der Pla­nung herrscht, bei Be­darf An­pas­sun­gen vor­neh­men zu kön­nen.

Der Flut­pol­der Rösa ist eine von 33 mög­li­chen Maß­nah­men des Pro­gramms „Fluss – Natur – Leben“ (ehe­mals Mehr Raum für un­se­re Flüs­se), be­stehend seit 2017, zur Ver­bes­se­rung des Hoch­was­ser­schut­zes in Sachsen-​Anhalt. Der Flut­pol­der liegt nahe des Flut­pol­der Löb­nitz, wel­cher sich auf der säch­si­schen Seite der Mulde be­fin­det.

Der Flut­pol­der Rösa ist plan­fest­ge­stellt und be­fin­det sich ak­tu­ell in der Phase der Bau­aus­füh­rung. In Bezug auf das Ein­lauf­bau­werk soll eine Um­pla­nung zu einem steu­er­ba­ren Ein­lauf­bau­werk er­fol­gen. Dies­be­züg­lich soll ein Plan­än­de­rungs­an­trag beim Lan­des­ver­wal­tungs­amt (LvWA) ge­stellt wer­den. Die Be­tei­li­gung zur Um­pla­nung soll in Rösa vor Be­ginn des Plan­än­de­rungs­ver­fah­rens statt­fin­den, damit An­re­gun­gen noch auf­ge­nom­men wer­den kön­nen.

Der Bau des Pol­der­dei­ches er­folgt über einen län­ge­ren Zeit­raum, da die Fi­nan­zie­rung über eu­ro­päi­sche För­der­mit­tel er­folgt. Bei von der EU ge­för­der­ten Pro­jek­ten müs­sen Maß­nah­men bis zum Ende einer För­der­pe­ri­ode ab­ge­schlos­sen sein. Daher er­folgt die Um­set­zung in Teil­maß­nah­men. Ak­tu­ell wird das Pro­jekt in die neue För­der­pe­ri­ode über­führt, nach Be­wil­li­gung kann der Bau wei­ter­ge­führt wer­den.

Wel­che Ausgleichs-​ und Ar­ten­schutz­maß­nah­men wur­den be­reits durch­ge­führt, ins­be­son­de­re im Be­reich Rösa und Brösa? Wel­che Ar­ten­schutz­maß­nah­men wer­den fol­gen?

Für das Pro­jekt sind viele Ausgleichs-​ und Er­satz­maß­nah­men de­fi­niert, un­ter­teilt in vier Kom­ple­xe. Hier­zu ge­hö­ren unter an­de­rem land­schaft­li­che Maß­nah­men. Kon­kre­te Maß­nah­men sind zum Bei­spiel der Ab­riss des alten Tra­fo­hau­ses, der Rück­bau von Wirt­schafts­we­gen, der Ab­riss des Pum­pen­hau­ses Brösa, der Rück­bau des Feu­er­wehr­ge­rä­te­hau­ses und viele wei­te­re Maß­nah­men. Die Über­sicht über die Ausgleichs-​ und Er­satz­maß­nah­men kann auf An­fra­ge gerne über­mit­telt wer­den. Die Ausgleichs-​ und Er­satz­maß­nah­men, die ak­tu­ell ge­plant wer­den, sind noch nicht in der Um­set­zung. Ei­ni­ge Maß­nah­men, die ge­plant wur­den, kön­nen mitt­ler­wei­le nicht mehr um­ge­setzt wer­den, daher er­folgt hier eine Über­ar­bei­tung. Be­züg­lich des The­mas wird ak­tu­ell ge­plant, für An­fang 2023 das Ge­spräch mit Ortschafts-​ und Ge­mein­de­rat zu su­chen, um die vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men im Hin­blick auf Ak­tua­li­tät zu prü­fen und die wei­ter­hin sinn­vol­len Maß­nah­men ab­zu­spre­chen.

Wie wurde der Nut­zen des Flut­pol­ders be­rech­net? Ist der Pol­der wirk­lich wirk­sam und ge­recht­fer­tigt?

Die Be­rech­nung der Wir­kung des Flut­pol­der Rösa er­folg­te an­hand eines zwei­di­men­sio­na­len hy­drau­li­schen Mo­dells. Das Mo­dell be­rech­net, wie sich die Hoch­was­ser­wel­le des Be­mes­sungs­hoch­was­sers (ent­spricht in etwa der Welle des April­hoch­was­sers 2002) im Ge­wäs­ser ab­läuft. Es wurde be­rech­net, in wel­cher Grö­ßen­ord­nung der Pol­der auf die Dämp­fung der Welle wirkt. Er­geb­nis sind zeit­ab­hän­gi­ge Durch­flüs­se (zu sehen auf Folie auf Folie 12 der Prä­sen­ta­ti­on). Beim Mo­dell ohne Pol­der (Ist­zu­stand) ist mit einem deut­lich hö­he­ren Schei­tel und einem schnel­le­ren An­stieg des Hoch­was­sers zu rech­nen. Beim Mo­dell mit Pol­der (Plan­zu­stand) wird als Ef­fekt des Was­ser­rück­hal­tes der Schei­tel ge­kappt. Das Ziel des Pol­ders ist also die Schei­tel­dämp­fung im Falle eines ex­tre­men Hoch­was­ser­er­eig­nis­ses. Die Maß­nah­me ist ver­gleichs­wei­se sehr ef­fek­tiv. Die Was­ser­stän­de in der Mulde kön­nen im Mit­tel um 35 bis 45 cm ab­ge­senkt wer­den. Die Re­du­zie­rung des Hoch­was­ser­durch­flus­ses im Schei­tel­be­reich liegt zwi­schen dem Mo­dell­zu­lauf bei Wel­lau­ne und dem Mo­dellaus­lauf un­ter­halb des Mul­destau­sees bei mehr als 400 Ku­bik­me­ter in der Se­kun­de, das ist mehr als der mitt­le­re El­be­durch­fluss im Be­reich Tor­gau. Die Kap­pung ist somit sehr wirk­sam und die Si­cher­heit gegen ex­tre­me Hoch­was­ser im Mul­de­un­ter­lauf wird deut­lich ver­bes­sert.

Es ist schwer nach­voll­zieh­bar, warum vom Spreng­bau­werk ab­ge­rückt wurde. Der Deich hätte sich bes­ser in die Mulde-​Landschaft in­te­griert. Der Flä­chen­ein­griff bei einer Spren­gung wäre das ge­rin­ge­re Übel ge­we­sen. Wie un­ter­schei­den sich die Kos­ten zwi­schen dem be­weg­li­chen Ein­lauf­bau­werk und der bis­her ge­plan­ten Spreng­öff­nung? Wie ist das Kosten-​Nutzen-Verhältnis bei einer Nut­zung des Pol­ders von zwei Mal in 70 Jah­ren? Warum wird das Ein­lauf­bau­werk er­rich­tet, wenn der Ein­griff in die Land­schaft so hoch ist?

Ur­sprüng­lich wurde die Ent­schei­dung für die Spreng­öff­nung auf­grund ge­rin­ge­rer Un­ter­hal­tungs­kos­ten, bes­se­rer Ein­fü­gung in das Land­schafts­bild und ge­rin­ge­rer Bau­kos­ten ge­trof­fen. Auf­grund der Häu­fig­keit der Ex­trem­hoch­was­ser in den letz­ten Jahr­zehn­ten wurde hier­von ab­ge­rückt. Bei einer ex­tre­men Hoch­was­ser­si­tua­ti­on ist der Zeit­punkt der Flu­tung des Pol­ders ent­schei­dend für die Wir­kung. Ob­wohl es Pro­gno­sen gibt, ist die­ser Zeit­punkt schwie­rig zu be­stim­men. Die Wir­kungs­wei­se des Flut­pol­ders kann ver­ste­tigt wer­den, wenn die Flu­tung ge­steu­ert wer­den kann. Wenn der Deich ge­sprengt wird, kann die Flu­tung des Pol­ders nicht mehr ge­steu­ert wer­den. Durch ein Ein­lauf­bau­werk kann, im Ge­gen­satz zur Spren­gung, die Flu­tung des Pol­ders kon­trol­liert und wenn er­for­der­lich auch wie­der ge­stoppt wer­den. Darin liegt der Haupt­grund für die ge­plan­te Än­de­rung. Wei­te­re Grün­de sind das Ma­te­ri­al des ge­spreng­ten Deichs, wel­ches sich im ge­sam­ten Pol­der ver­teilt und im An­schluss an eine Flu­tung wie­der weg­ge­räumt wer­den muss. Zudem soll nicht nach jeder Nut­zung des Flut­pol­ders eine Bau­stel­le an der Spreng­öff­nung des Deichs ent­ste­hen. Eine wei­te­re Pro­ble­ma­tik der Spreng­öff­nung be­steht in der lo­gis­ti­schen Her­aus­for­de­rung, die Spren­gung des Dei­ches im Ka­ta­stro­phen­fall durch eine Fach­fir­ma vor­neh­men zu las­sen.

Das ak­tu­ell ge­plan­te re­gel­ba­re Ein­lauf­bau­werk er­for­dert keine zu­sätz­li­che Flä­chen­in­an­spruch­nah­me. Bei bei­den Lö­sun­gen ist die Er­rich­tung einer so ge­nann­ten Tos­mul­de zur En­er­gie­um­wand­lung er­for­der­lich. Da­durch wer­den die im Bau­werks­be­reich hohen Fließ­ge­schwin­dig­kei­ten re­du­ziert.

Die ge­nau­en Kos­ten für das Bau­werk sind noch nicht er­mit­telt, da sich die Maß­nah­me noch in der Pla­nung be­fin­det. Laut eines Schätz­wer­tes wird das Ein­lauf­bau­werk vor­aus­sicht­lich zwei bis drei­mal so hohe Bau­kos­ten wie die Spreng­öff­nung haben. Am Ein­lauf­bau­werk soll je­doch nicht an der fal­schen Stel­le ge­spart wer­den, damit, wie oben be­schrie­ben, im Ka­ta­stro­phen­fall eine ra­sche und ohne eine Fach­fir­ma mög­li­che Ak­ti­vie­rung des Pol­ders er­fol­gen kann, die Flu­tung steu­er­bar mög­lich ist und bei Be­darf wie­der ab­ge­bro­chen wer­den kann. Nach einer zwei- bis drei­ma­li­gen Nut­zung des steu­er­ba­ren Ein­lauf­bau­wer­kes hätte sich die In­ves­ti­ti­on ge­gen­über eines Sprengdeichs, wel­cher nach einer Spren­gung neu er­rich­tet wer­den muss, wahr­schein­lich amor­ti­siert.

Der Flut­pol­der Rösa wäre in den letz­ten 70 Jah­ren zwei Mal ge­nutzt wor­den. Der Blick in die Zu­kunft ist je­doch sehr schwie­rig, ins­be­son­de­re mit Blick auf die Ent­wick­lun­gen im Zu­sam­men­hang mit dem Kli­ma­wan­del. In­ner­halb von elf Jah­ren gab es zwei Er­eig­nis­se in der Grö­ßen­ord­nung des HQ100 (2002, 2013). Ob der Pol­der in nächs­ten 70 Jah­ren zwei Mal ge­nutzt wird, kann nie­mand vor­her­se­hen. Bei allen an­de­ren Flut­pol­dern des Pro­gramms Fluss, Natur, Leben wer­den gleich­falls re­gel­ba­re Ein- und Aus­lauf­bau­wer­ke ge­plant und diese sind somit der neue Stan­dard.

Wird der Flut­pol­ders durch das steu­er­ba­re Ein­lauf­bau­werk ge­gen­über der Spreng­öff­nung häu­fi­ger ge­nutzt wer­den? Wer ent­schei­det über die Flu­tung des Pol­ders und fin­det eine Zu­sam­men­ar­beit mit dem Bun­des­land Sach­sen (Flu­tung Pol­der Löb­nitz) statt?

Der Flut­pol­der Rösa ist für Ex­trem­hoch­was­ser mit einer sta­tis­ti­schen Wie­der­kehr von 200 Jah­ren (HQ200) be­mes­sen und soll bei Hoch­was­ser­er­eig­nis­sen, die das HQ100 über­schrei­ten ge­flu­tet wer­den. Der Flut­pol­der ist also für den Ka­ta­stro­phen­fall aus­ge­legt. Daher ent­schei­det ent­we­der der Kri­sen­stab des Land­krei­ses oder der Kri­sen­stab des Lan­des Sachsen-​Anhalt im Ka­ta­stro­phen­fall über die Ak­ti­vie­rung des Pol­ders. Der LHW plant, baut und be­treibt den Flut­pol­der. Im Hin­blick auf die Flu­tung wird ein von der Hoch­was­ser­vor­her­sa­ge ab­hän­gi­ges Flutungs­kon­zept auf­ge­stellt, wel­ches Grund­la­ge für die Ent­schei­dung zur Ak­ti­vie­rung des Pol­ders und die in die­sem Fall zu er­grei­fen­den Maß­nah­men ist. Sei­tens des LHW be­steht kein In­ter­es­se an einer früh­zei­ti­gen, nicht not­wen­di­gen Flu­tung des Pol­ders, da nach einer Nut­zung des Pol­ders ent­spre­chend der noch zu ent­wi­ckeln­den Ent­schä­di­gungs­re­ge­lung Ent­schä­di­gungs­zah­lun­gen für die be­trof­fe­nen Flä­chen er­bracht wer­den müs­sen.

Die bei­den Flut­pol­der Rösa und Löb­nitz sind auf­ein­an­der ab­ge­stimmt, haben je­doch un­ter­schied­li­che Funk­ti­ons­wei­sen. Der Flut­pol­der Löb­nitz auf säch­si­scher Seite weist am Ein- und Aus­lauf feste Über­ström­stre­cken auf. Tritt ein Hoch­was­ser­er­eig­nis > HQ15 ein, wird der Deich an die­sen Stel­len über­strömt und der Pol­der au­to­ma­tisch ge­flu­tet. Eine Be­die­nung von Ein- und Aus­lauf­bau­wer­ken un­ter­stützt den Füll­vor­gang. Das Was­ser brei­tet sich lang­sam im Pol­der­raum aus, wel­cher als Hochwasserabfluss-​ und Rück­hal­te­raum wirkt.

Die Ort­schaf­ten Rösa und Brösa sind durch die ört­li­chen Hoch­was­ser­schutz­an­la­gen bis zu einem HQ200 ge­schützt. Aber die Wir­kung des Pol­ders ent­fal­tet sich für die Ge­bie­te fluss­ab­wärts. Dafür gibt Rösa sehr viel, zum Bei­spiel wer­den Sicht­ach­sen un­ter­bro­chen und land­wirt­schaft­li­che Flä­chen ge­nutzt. Für diese Ein­schrän­kun­gen haben die Men­schen in Rösa ver­dient, dass sie in­for­miert und ein­ge­bun­den wer­den. Die Men­schen vor Ort sind emo­tio­nal sehr be­trof­fen. Es soll­te daher ab­ge­fragt wer­den, wie sich die Stim­mung im Ort ent­wi­ckelt. Dies ist ver­passt wor­den, was für man­geln­des In­ter­es­se an den lo­ka­len Um­stän­den sei­tens des LHW stehe (Ap­plaus von Teil­neh­men­den der Ver­an­stal­tung). Teil­wei­se ver­kau­fen die Men­schen Flä­chen nicht, da sie sich vor der Stim­mung im Ort fürch­ten. In den letz­ten Jah­ren war keine ver­ant­wort­li­che Per­son im Ort­schafts­rat, um über einen ak­tu­el­len Stand zu In­for­mie­ren. Es wird darum ge­be­ten, dass der LHW das Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ver­hal­ten an­passt und wei­ter­hin in­for­miert. Es wird um ein Mit­ein­an­der und des­sen Rea­li­sie­rung ge­be­ten (Ap­plaus von Teil­neh­men­den der Ver­an­stal­tung).

Der LHW dankt für den Hin­weis und die kla­ren Worte.
Über die Pla­nung und die Funk­ti­ons­wei­se des Flut­pol­ders wurde in­for­miert. Die Pla­nung hat sich nicht ge­än­dert und über die ak­tu­el­le Än­de­rung der Pla­nung wird nun in­for­miert und soll auch in Zu­kunft in­for­miert wer­den. Daher bit­tet der LHW um Rück­mel­dung, wie in Zu­kunft eine In­for­ma­ti­on über das Pro­jekt Flut­pol­der Rösa er­fol­gen soll.

Es wird darum ge­be­ten, die Ort­schafts­rats­sit­zun­gen auf­zu­su­chen und dort auch über die bis­her nicht um­ge­setz­ten Maß­nah­men zu in­for­mie­ren. Der LHW will den Ort­schafts­rat Rösa in Zu­kunft mit der Ge­mein­de mehr ein­bin­den. Ge­mein­sam soll die Er­for­der­lich­keit von grö­ße­ren Öf­fent­lich­keits­ver­an­stal­tun­gen ge­klärt wer­den.

An dem ak­tu­el­len Stand­ort, an dem die Er­rich­tung der La­ger­hal­le ge­plant ist, be­fin­det sich ein klei­ner Wald. Dort brü­ten Eulen. Wel­che Maß­nah­men zum Ar­ten­schutz sind ge­plant?

Es wird für den wich­ti­gen Hin­weis ge­dankt. Ak­tu­ell ist die Maß­nah­me noch nicht in Pla­nung. Es wird im Rah­men der Pla­nung eine na­tur­schutz­fach­li­che Prü­fung mit ent­spre­chen­der Be­rück­sich­ti­gung geben.

Viele Men­schen in Brösa mei­nen, die ge­plan­te La­ger­hal­le passe nicht in den Ort. Der Ort­schafts­rat hat da­ge­gen ge­stimmt. Gibt es Al­ter­na­ti­ven zu der La­ger­hal­le im Ort, wie zum Bei­spiel die Sa­nie­rung des alten Schaf­stalls?

Die ge­plan­te La­ger­hal­le dient vor­ran­gig zur sach­ge­rech­ten und wit­te­rungs­si­che­ren La­ge­rung der mo­bi­len Ele­men­te für den Orts­schutz Brösa sowie der Pum­pen für die Bin­nen­ent­wäs­se­rung und Ge­rä­te zum Ein­bau der mo­bi­len Ele­men­te. Der ge­nann­te Schaf­stall ist der ak­tu­el­le La­ger­platz der mo­bi­len Ele­men­te. Die­ser ist nicht in Be­sitz der Ge­mein­de. Die Was­ser­wehr möch­te zudem aus dem Ge­bäu­de raus, da es nicht in Ge­mein­de­be­sitz ist. In einem neuen Ge­bäu­de soll die Was­ser­wehr zu­sätz­li­chen Raum für Be­ra­tun­gen und Schu­lun­gen be­kom­men.

Wie groß wird die La­ger­hal­le in Qua­drat­me­ter? Warum er­folgt wie­der­holt eine Flä­chen­ver­sie­ge­lung? Warum wer­den wie­der­holt Bäume ge­fällt? Wurde nach Al­ter­na­tiv­stand­or­ten ge­sucht?

Die La­ger­hal­le be­fin­det sich noch in Pla­nung, daher ist die ge­naue Größe nicht be­kannt.

Für die Stand­ort­wahl wur­den ver­schie­de­ne Stand­or­te ge­prüft (siehe Folie 29 der Prä­sen­ta­ti­on). Kri­te­ri­en waren hier­bei die Nähe zum Deich, die Ei­gen­tums­ver­hält­nis­se bzw. die Ver­füg­bar­keit der Flä­che und die Hoch­was­ser­si­cher­heit. Ei­ni­ge Flä­chen waren nach einer Prü­fung nicht hoch­was­ser­si­cher und bei den fa­vo­ri­sier­ten Stand­or­ten konn­te keine Ei­ni­gung mit den Ei­gen­tü­mern der Flä­chen er­zielt wer­den. Daher wurde in einem wei­te­ren Schritt mit der Ge­mein­de nach Flä­chen ge­sucht und der ak­tu­el­le Stand­ort, eine Ge­mein­de­flä­che (Stand­ort 5), ge­fun­den.

Der Stand­ort steht noch nicht end­gül­tig fest, bis­her wur­den Ver­mes­sung und Bau­grund­er­kun­dung vor­ge­nom­men. Es wird nur eine Teil­flä­che des Grund­stücks be­nö­tigt. Die Prü­fung von al­ter­na­ti­ven Stand­or­ten ist wei­ter­hin denk­bar. Der LHW ist offen ge­gen­über al­ter­na­ti­ven Flä­chen und nimmt gerne Vor­schlä­ge ent­ge­gen. Über den Ort­schafts­rat oder den Ge­mein­de­rat kön­nen neue Flä­chen prä­sen­tiert wer­den. Daher er­folgt ak­tu­ell die früh­zei­ti­ge In­for­ma­ti­on über die Maß­nah­me, so kann die Mög­lich­keit ein­ge­rich­tet wer­den, al­ter­na­ti­ve Flä­chen für den Stand­ort der La­ger­hal­le zu prä­sen­tie­ren.

Wie wich­tig ist die Di­stanz der La­ger­hal­le zum Ein­satz­ort? Ist ein Bau der La­ger­hal­le in Rösa denk­bar?

Die ge­plan­te La­ger­hal­le dient vor­ran­gig zur sach­ge­rech­ten und wit­te­rungs­si­che­ren La­ge­rung der mo­bi­len Ele­men­te für den Orts­schutz Brösa sowie der Pum­pen für die Bin­nen­ent­wäs­se­rung und Ge­rä­te zum Ein­bau der mo­bi­len Ele­men­te. Wich­tig sind kurze Wege, um die Ele­men­te im Ein­satz­fall vor Ort zu haben und rasch ein­bau­en zu kön­nen. Der Ein­bau er­folgt durch die Was­ser­wehr. Vor Ort, wo das In­ter­es­se be­steht sich zu schüt­zen, muss die Was­ser­wehr den Schutz­zu­stand her­stel­len. Daher soll­te es im In­ter­es­se der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sein, der Was­ser­wehr den Ein­satz der mo­bi­len Ele­men­te im Ka­ta­stro­phen­fall mög­lichst ein­fach zu ma­chen. Län­ge­re An­fahrts­we­ge sind daher zu ver­mei­den.

Falls der Bau der La­ger­hal­le in Brösa er­folgt, wie wird die Be­völ­ke­rung in die Pla­nung und Ge­stal­tung der La­ger­hal­le ein­ge­bun­den? Es soll ein ar­chi­tek­to­nisch an­spre­chen­des Ge­bäu­de er­rich­tet wer­den?

Die Ein­bin­dung kann gerne er­ör­tert wer­den, dies­be­züg­lich be­steht sei­tens des LHW noch Fle­xi­bi­li­tät.

Wie wird das un­ab­hän­gi­ge Pla­nungs­bü­ro be­zahlt? Wel­che Rolle nimmt die La­ger­hal­le bei der Pla­nung ein?

Die In­ge­nieur­leis­tun­gen wer­den nach der Ho­no­rar­ord­nung ver­gü­tet. Die Be­zah­lung er­folgt der Ho­no­rar­ord­nung fol­gend nach Pro­zent­sät­zen. Die Ver­ga­be für den Auf­trag zur Pla­nung er­folgt im Wett­be­werb. Hier ma­chen Pla­nungs­bü­ros An­ge­bo­te, wel­che durch das LHW ge­prüft wer­den.

Das La­ger­ge­bäu­de ist hier­bei ein un­ter­ge­ord­ne­ter Bau­stein und fällt bei dem Auf­trag kaum ins Ge­wicht. Das LHW steu­ert die Pla­nung und das Pla­nungs­bü­ro führt die Pla­nung durch. Hier­bei wird auf einen wirt­schaft­li­chen Ein­satz von Steu­er­mit­teln ge­ach­tet.

Wur­den die Stra­ßen be­gut­ach­tet, wel­che be­nutzt wer­den, um die mo­bi­len Ele­men­te zum Ein­satz­ort zu brin­gen? Wie kann ein 40-​Tonner auf die­ser Stre­cke fah­ren

Die Was­ser­wehr fährt ein Fahr­zeug mit einem Ge­wicht von 20 Ton­nen. Zudem wurde eine Pro­be­fahrt durch­ge­führt und eine Durch­fahrt war pro­blem­los mög­lich.

Für den Bau­stel­len­ver­kehr im Be­reich des Ein­lauf­bau­werks lie­gen im Be­reich der Orts­la­ge Brösa im Rah­men des Pol­der­deich­pro­jekts noch Bau­stel­len­stra­ßen vor. Diese kön­nen bei Be­darf be­nutzt wer­den.

Wie viel wird für den Kauf von Flä­chen für die Um­set­zung der Maß­nah­me Flut­pol­der Rösa be­zahlt?

Im Falle eines Kaufs der Flä­che wird nach Bo­den­richt­wert ge­zahlt.

Er­fah­rung der äl­te­ren Be­völ­ke­rung mit ver­gan­ge­nen Hoch­was­sern soll­te ein­ge­bun­den wer­den. Der LHW stellt HQ-​Karten on­line zu Ver­fü­gung. Bei den Kar­ten ist eine Pro­ble­ma­tik auf­ge­fal­len. Ab einem Pe­gel­stand von etwa acht Me­tern fließt ober­halb der Orts­la­ge Brösa Was­ser über das rech­te Mul­de­vor­land in den Bä­ren­holz­gra­ben und wird nach Brösa ge­drückt. Das Pro­blem wäre be­reits 2002 ein­ge­tre­ten, wenn der linke Mul­de­deich nicht ge­bro­chen und große Was­ser­men­gen in den Seel­hau­se­ner See und die Groit­sche ge­flos­sen wären. Auch 1954 wur­den bei einem Hoch­was­ser Flä­chen wei­ter öst­lich über­strömt.

Es wird für den Hin­weis ge­dankt. Die Pro­ble­ma­tik ist grund­sätz­lich be­kannt und muss fach­lich be­wer­tet und be­spro­chen wer­den. Es muss zu­nächst ge­prüft wer­den, in­wie­weit sich die Pro­ble­ma­tik durch den Be­trieb des Pol­ders Löb­nitz (Ent­las­tung der Mulde) ent­spannt. Ent­we­der wird eine leis­tungs­fä­hi­ge­re Pumpe be­nö­tigt oder der Zu­strom muss un­ter­bun­den wer­den. Daher wird das Thema noch­mal ge­prüft. Wenn die Prü­fung dazu führt, dass Maß­nah­men er­grif­fen wer­den müs­sen, kön­nen diese im Rah­men der Pla­nung be­rück­sich­tigt wer­den.

Kon­takt

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