Protokoll zur Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue
Ablauf
TOP 1 Begrüßung durch die Moderation, die Bürgermeister Michael Bedla, Torsten Ringling sowie Christian Jöckel, LHW inklusive Vorstellung der Beteiligten
TOP 2 Impuls von Christian Jöckel, LHW: Einordnung der Maßnahme in das Programm „Fluss, Natur, Leben“
TOP 3 Impuls von Martin Etzold, LHW: Unterschiede zwischen DRV und Flutpolder
TOP 4 Präsentation zum Stand der Umsetzung und Planung für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue durch:
- Anke Ezzeddine, David Biebach, Kerstin Flaskampf (Tractebel Hydroprojekte GmbH)
- Dr. Rosmarie Scholz (Planungsgesellschaft Scholz + Lewis mbH)
Pause inkl. Erläuterungen durch die Planer am ausliegenden Kartenmaterial
TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden
TOP 6 Abschluss und Ausblick
Die Vortragsfolien stehen als Download für Sie bereit.
Zu TOP 5 Fragen und Diskussion mit den Teilnehmenden
Welche Auswirkungen wird der erhöhte Wasserdruck durch die Maßnahme auf den Grundwasserspiegel und die beiden Seen Raßnitzer See und Wallendorfer See haben?
Im Moment ist noch nicht zu sagen, welche Änderungen des Grundwasserspiegels auftreten werden, da diese noch nicht untersucht wurden. Ab Dezember 2024 werden fortlaufend Daten für das Grundwassermodell gesammelt. Liegen belastbare Aussagen vor, können weitere Aussagen getroffen werden. Infolge einer Polderflutung darf es jedoch keine signifikanten Auswirkungen geben. Sollten mögliche Auswirkungen aus dem Grundwassermodell ersichtlich werden, müssten Gegenmaßnahmen (dezentrale oder zentrale Anlagen) geplant werden.
Im Rahmen von Natura 2000 ist es nach Europäischen Recht nicht erlaubt, Emissionseinträge in die Naturschutzgebiete vorzunehmen. Wie soll das im Rahmen der geplanten Bauarbeiten gewährleistet werden?
Für den Bau in den jeweiligen Gebieten muss eine Außnahmegenehmigung mit strengen Auflagen erreicht werden. Das Ausmaß der Auswirkungen der Bauarbeiten für den Polder ist bekannt und erforderliche Eingriffe werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Ein wesentlicher Schwerpunkt des Genehmigungsverfahrens sind die Umweltplanungen. Das Planfeststellungsverfahren wird beim Landesverwaltungsamt beantragt. Im Genehmigungsverfahren erfolgt ein Abwägungsprozess. Die Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
Sie haben in ihrem Vortrag von ca. 20 Jahren bis zur Umsetzung der Maßnahme gesprochen. Welchen Zeitrahmen schätzen Sie als realistisch ein, bis der Polder funktionsfähig fertiggestellt werden kann?
Realisierte Deichrückverlegungen haben im Schnitt 17 Jahre gedauert. Dies sind jedoch weniger umfangreiche Maßnahmen als ein Flutpolder. Sorgfalt in der Planung geht vor Geschwindigkeit und die Planungsphasen müssen sauber hintereinander abgearbeitet werden. Unter Berücksichtigung von verstetigter Mittelbereitstellung wäre eine Fertigstellung ab 2040 möglich.
Wer wird die alten Flussläufe nach ihrer geplanten Wiederherstellung pflegen?
Die Erhaltung der Altarmstrukturen soll als wesentliche Ausgleichsmaßnahme in die Planung eingebracht werden. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wird voraussichlitch dem LHW die zukünftige Unterhaltung zugeordnet.
Während des Hochwassers in 2013 entstand der Eindruck, dass das Wasser aus der Weißen Elster nicht abfließen konnte, weil die Saale in die Weiße Elster drückt.
Das hydraulische Modell bildet das System bis Halle-Trotha ab. Eine Überlagerung in den Mündungsbereichen der betroffenen Fließgewässer (Weiße Elster, Neue/ Alte Luppe, Saale) wird immer mit berücksichtigt.
Die große Besonderheit dieser Maßnahme ist, dass verschiedene Gewässer und ihre Überlagerungen berücksichtigt werden müssen, wodurch im Vergleich zu anderen Maßnahmen hier mit einem HQ 25 und nicht mit einem HQ 100 gerechnet wird. Bei allen betrachteten Varianten konnte die Gefahrenlage durch den Polder minimiert werden.
Wäre es nicht auch notwendig, den Norddamm der Weißen Elster zu verstärken?
Nein, die Höhe der Deiche ist weitestgehend ausreichend. Der Norddamm hat eine entsprechende Standfestigkeit, eine Verbesserung ist nicht erforderlich. Mit der Errichtung des Polders wird diese zukünftig weiter verbessert, da der Wasserstand ab dem Einlaufbauwerk abgesenkt wird und der Druck auf den Norddamm abnimmt. .
Wie lange würde Wasser nach dem Ende eines Hochwasserereigniss im Polder verbleiben?
Der Polder wird so schnell wie möglich nach dem Scheiteldurchlauf geleert, soweit die Wetterprognosen keine weiteren Ereignisse voraussagen.
Da die Leistungsfähigkeit für das Befüllen des Polders höher ist als für die Entleerung, kann eine Flutung mindestens einen Tag dauern, die Entleerung kann bis zu zehn Tage andauern. Beides ist stark ereignisabhängig.
Von dem Bergbausanierer wurde ein detailliertes Modell erstellt, um den Grundwasseranstieg zu prognostizieren. Aus diesem Modell heraus ist bekannt, dass die Aue sehr stark auf unterschiedliche meteorologische Ereignisse reagiert. Gehen diese Daten in die Grundwassermodellierung mit ein und ist ein Jahr Monitoring ausreichend?
Entscheidend ist, dass während des Monitorings ein Hochwasserereignis stattfindet. Daher ist ein Jahr als Mindestdauer angesetzt
Die Ausdehnung des Modells wurde bewusst sehr weit gelegt. Niederschlagereignisse und eine Vorsättigung werden immer mit in das Modell einbezogen. Die Aspekte werden also berücksichtigt.
Wann werden die Ergebnisse der Grundwasseruntersuchungen vorliegen?
Das grobe Ziel ist 2026, unter der Vorgabe, dass ein Hochwasserereigniss in diesem Zeitraum stattgefunden hat.
Wie weit darf sich der Grundwasserspiegel ändern, wenn der Polder in Betrieb ist?
Ziel ist es, die Ist-Situation nicht zu verschlechtern. Sollte sich eine Verschlechterung abzeichnen, werden Maßnahmen eingeleitet um diese abzuwenden. Die Höhenlage der Ortschaft Maßlau ist sehr günstig und es besteht kein Verdacht auf mögliche Komplikationen in Bezug auf eine Veränderung des Grundwasserspiegels.
Der Bau des Polders wird bereits Schaden in der Aue erzeugen und das eingeleitete Wasser während einer Nutzung wird weiteren Schaden an der bestehenden Natur erzeugen. Gelangt kontaminiertes Material bei einem Hochwasserereignis in den Polderbereich?
Der Polder wird über gesteurte Ein- und Auslaufbauwerk befüllt und entleert. Im Fall eines Hochwasserereignisses kann auf bekannte Bodenkontaminationen im vorhergehenden Flussverlauf eingegangen werden. Bei einer Havarie kann der Flutpolder geschlossen bleiben.
Die Gewässerqualität ist aufgrund der Vorgaben aus der Wasserrahmenrichtlinie im Verlauf der Zeit besser geworden und wird sich stetig weiter verbessern.
Der aktuelle Baumbestand im Gebiet ist genau kartiert und es besteht die Hoffnung, dass mit den kommenden Veränderungen und einem Altbestand aus früheren Auenzeiten ein stärkerer und widerstandsfähiger Wald entsteht, also einem langfristig positiven Effekt.
Wie erfolgt die Entschädigung für die landschaftlichen Flächen nach der Flutung?
Im Bereich wo neue Deiche gebaut oder erweitert werden, sollen die Flächen aufgekauft werden.
Für den Flutungsfall sind Entschädigungsregelungen geplant. Einerseits soll die grundsätzliche Bereitstellung der Polderfläche, die Nutzung der Flächen für die Maßnahme entschädigt werden Nach einem Polderbetrieb soll andererseits mit der Hilfe von Gutachtern ein Entschädigungswert ermittelt werden.
Eine detaillierte Erläuterung folgt bei der nächsten Informationsveranstaltung.
Könnte Wasser in den Polderflächen rückgehalten werden, um Trockenereignissen entgegenzuwirken und wer wäre dafür verantwortlich?
Dies ist eine politische Frage und geht über die Zuständigkeit des LHW hinaus und kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden.