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Gewässer

Gewässerunterhaltung

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) pflegt die Gewässer erster Ordnung. Er sorgt dafür, dass Wasser gut abfließen kann. Die Flüsse und Bäche sollen in einem guten Zustand bleiben. 

Eine wichtige Rolle spielt zunehmend der Natur- und Gewässerschutz. Dieser ist unter anderem in der EU-Wasserrahmenrichtlinie beschrieben. Ziel ist, einen guten chemischen und ökologischen Zustand in den Gewässerläufen zu erreichen.  

Jährlich plant der LHW die notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen und führt diese durch. Für Bereiche, in denen unterschiedliche Interessen aufeinander in Einklang gebracht werden müssen, entwickelt er auch Unterhaltungspläne.  

Die Pflege der Gewässer

Die Pflege von Flüssen, Bächen und Seen wird als Unterhaltung bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass Wasser gut abfließen kann, die Ufer erhalten bleiben und sich die Natur rund ums Gewässer entwickeln kann. Zur Pflege gehört:

  • die Pflege des Gewässerbettes, also des Grundes und der Ufer
  • die Erhaltung der Ufer mit einer standortgerechten Bepflanzung
  • die Entwicklung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen an und im Gewässer
  • die Herstellung eines Zustandes, der sowohl Abfluss als auch Rückhalt von Wasser ermöglicht
  • gegebenenfalls die Erhaltung der Schiffbarkeit (Ausnahme: Hafenzufahrten und besondere Schiffsanlegestellen)

Zuständigkeiten

Zuständig für die Unterhaltung der Gewässer in Sachsen-Anhalt ist für

  • die Bundeswasserstraßen wie die Elbe die Wasserstraßen- und Schiffahrtsamt Elbe mit den nachgeordneten Wasser- und Schifffahrtsämtern;
  • die Gewässer erster Ordnung wie die Bode oder die Aller das Land Sachsen-Anhalt (§ 53 WG LSA),
    diese Aufgabe wird durch die Flussbereiche des LHW wahrgenommen;
  • Gewässer zweiter Ordnung wie kleinere Gräben die Unterhaltungsverbände (§ 54 WG LSA),
    Verbandsgebiet ist das in der Anlage 2 WG LSA jeweils festgelegte Niederschlagsgebiet.