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Beschreibung der Maßnahme und Sachstandsbericht

Die Deichrückverlegung gliedert sich in 4 Teilmaßnahmen.

Querdeichneubau: Der Elbdeich bei Deich-km 34+245 wird mit dem Deich-km 38+865 durch einen Querdeich von 596 m Länge, einschließlich Übergang auf bestehende Deichanschlüsse, verbunden. Damit verliert der vorhandene Deich von km 36+279 bis 38+865 seine bisherige Funktion.

Deichschlitzung: Unter Berücksichtigung eines erforderlichen Konsolidierungszeitraumes für den neu zu errichtenden Querdeich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt die Öffnung des funktionslosen Deichabschnittes auf einer Länge von 150 m. Hierdurch wird eine Fläche von etwa 101 ha wieder an den Überflutungsrhythmus der Elbe angeschlossen.

Grundwassermonitoring: Zwischen den Deichen der Alten Elbe, dem Klietznicker See und der Ortslage Klietznick besteht schon immer eine erhebliche Qualmwasserproblematik. Für die Untersuchung von ggf. entstehenden Qualmwässern zwischen dem neuen Querdeich und der Ortslage Klietznick sind daher Grundwasserstellen zu errichten und ein Monitoring durchzuführen.

Kompensationsmaßnahmen: Die Deichrückverlegung stellt einen Eingriff in die Natur dar. Aus diesem Grund sind im Zusammenhang mit der Deichrückverlegung mithin Schlitzung Kompensationsmaßnahmen erforderlich. Hierbei handelt es sich um diverse Gehölzentwicklungen sowie die Extensivierung von intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen im Umfeld der Deichrückverlegung mit einer Flächengröße von ca. 4.700 m².

 

Sachstandsbericht 2004 - 2021

2004 wurden im Rahmen einer Studie Möglichkeiten zur Deichsanierung und Deichrückverlegung im Bereich Klietznick untersucht. 2005 erfolgten die ersten Planungs-schritte. Nach einer umfangreichen Planungsphase wurde die Planungsunterlage (Technische Planung und naturschutzfachliche Planung) 2018 zur Genehmigung beim Landes-verwaltungsamt in Halle eingereicht. Bei dem Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein Planfeststellungsverfahren gemäß § 97 a Abs. 2 des Wassergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (WG LSA). Ende 2020 wurde die Genehmigung in Form des Planfeststellungsbeschlusses für die Deichrückverlegung mithin Deichschlitzung erteilt. In 2021 wurde die weitere Projektfinanzierung geklärt.

 

Ausblick 2022

Es erfolgt ein Vergabeverfahren zur Beauftragung der weiteren Planungsleistungen. Auf Grundlage der planfestgestellten Genehmigungsplanung ist die Detailplanung zu erstellen und die erforderlichen Bauvorbereitungen zu planen sowie zu koordinieren. Bei den Bauvorbereitungen handelt es sich um die Untersuchung von Kampfmittelverdachtsflächen und die archäologische Dokumentation von Kulturdenkmälern im Baufeldbereich.

Kontakt

Bei Fragen und Hinweisen melden Sie sich bitte bei der folgenden E-Mail-Adresse: 
Info.DRV-Polder(at)lhw.mlu.sachsen-anhalt.de